05
Okt '15
Sofern die Übernahme einer Bürgschaft betrieblich veranlasst ist bzw. ein Zusammenhang mit einer Einkunftsquelle hergestellt werden kann, können Aufwendungen dafür als Betriebsausgabe abgezogen werden.
Sofern die Übernahme einer Bürgschaft betrieblich veranlasst ist bzw. ein Zusammenhang mit einer Einkunftsquelle hergestellt werden kann, können Aufwendungen dafür als Betriebsausgabe abgezogen werden.