05
Okt '15
Sofern ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern für Erholungszwecke unentgeltlich Ferienhäuser oder Wohnungen zur Verfügung stellt, liegt ein steuerpflichtiger Sachbezug vor.
Sofern ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern für Erholungszwecke unentgeltlich Ferienhäuser oder Wohnungen zur Verfügung stellt, liegt ein steuerpflichtiger Sachbezug vor.