05
Okt '15
Die Vorteile des Arbeitnehmers aus der unentgeltlichen Überlassung eines iPad/iPhones durch den Arbeitgeber sind steuerfrei (§ 3 Nr. 45 EStG, siehe auch oben, Handy).
Die Vorteile des Arbeitnehmers aus der unentgeltlichen Überlassung eines iPad/iPhones durch den Arbeitgeber sind steuerfrei (§ 3 Nr. 45 EStG, siehe auch oben, Handy).