Betriebsausgaben
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05
Okt '15
Nachforderung von Steuern
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Die Nachforderung von Lohnsteuer, Dienstgeber- und Sozialversicherungsbeiträgen sind als Betriebsausgabe absetzbar.
Die Nachforderung von Lohnsteuer, Dienstgeber- und Sozialversicherungsbeiträgen sind als Betriebsausgabe absetzbar.