05
Okt '15
Reisekosten
Zu den Reisekosten zählen lt. Finanzverwaltung (vgl. R 9.4 Lohnsteuer-Richtlinien (LStR 2015) alle Aufwendungen für eine:
- beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit
- Reisekosten teilen sich in:
- Fahrtkosten
- Verpflegungsmehraufwendungen
- Übernachtungskosten
- Reisenebenkosten
- Sonderfall doppelte Haushaltsführung
- Fahrtkosten (erste und letzte Fahrt sowie Familienheimfahrten)
- Verpflegungsmehraufwendungen
- Unterkunftskosten (Aufwendungen für die Zweitwohnung)
- Umzugskosten